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Reisen nach Wales

Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld nd Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.#

Wildcampen

Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.

Campen außerhalb von Campingplätzen ist nur mit Genehmigung der lokalen Behörden oder der Grundstücksbesitzer erlaubt. Die meisten Grundstücke sind in privater Hand, sodass man die Eigentümer um Erlaubnis fragen muss. In der Regel stehen die Einwohner Wildcampern offen gegenüber.

Frei stehen

Freistehen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre.

Sehr dichtes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen durch örtliche Vorschriften geregelt.

Tempolimit

Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit.

In Wales darf man auch Autobahnen 112 fahren, Schnellstraße 112 und auserhalb geschlossener Ortschaften 96.

Leinenpflicht

Der Hund auf Reisen ist in den meisten Ländern ein Problem. Man glaubt es nicht das es teils hohe Strafen gibt. Nur in Berlin scheint das noch niemand zu wissen.

Ein allgemeiner Leinenzwang ist auf den britischen Inseln nicht zu finden. Sollten Sie in der freien Natur Schilder finden, die Sie zum Anleinen auffordern, sollten Sie dem unbedingt Folge leisten. Gerade in der Nähe von Weiden und Höfen laufen Schafe und Rinder oft frei herum, und das Hetzen der Tiere wird nicht geduldet!

Pfefferspray

Pfefferspray, Schutzgas oder Tierabwehrspray ist nicht in allen Ländern erlaubt. Teilweise wird es als Waffe angesehen und schwer bestraft.

In den England und Wales ist der Verkauf, das Mitführen und der Besitz verboten.



Grüne Versicherungskarte:

Sinnvoll auch bei Reisen in Länder außerhalb der EU Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen.



Europäischer Unfallbericht:

Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Automit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. Link1 Link2<



Personalausweis oder Reisepass:

Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Derzeit haben einige Nationen allerdings temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden bis 12. Mai 2018 und Frankreich bis 30. April 2018), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,



Internationaler Führerschein:

Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,



EC-Karte, Kreditkarte:

Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlege sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.



Probleme, Unfall, Diebstahl:

Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt.