Reisen nach Schweiz
Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld nd Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.#
Lichtpflicht
In vielen Länder gibt es mittlerweile ein Lichtpflicht. Die gilt auch wenn die Tagfahrleuchte an ist, jedoch wird dies oft anerkannt. Es empfliehlt sich aber das Licht in den Ländern anzulassen um Probleme zu vermeiden.
In Schweiz müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen. Busgeld bei Verstoß in Schweiz 37 Euro.
In Schweiz müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen. Busgeld bei Verstoß in Schweiz 37 Euro.
Rettungsgassen
Eigentlich ist es jedem klar, das man den Rettungsfahrzeigen Platz machen muß. In manchen Ländern braucht es eine Strafe.
Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.
Frei stehen
Freistehen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre.
Flächendeckendes Campingplatznetz, Stellplätze in allen Landesteilen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.
Promillegrenzen
Wer beim Autofahren trinkt gehört von der Straße. In den meisten Ländern ist kaum mehr als ein Glas erlaubt.
Promillegrenzen in Schweiz liegt bei 0,5 Promille. ab 0,5 ‰: min. 495 €
Mit Wohnmobil parken
In Deutschland stehen Park und Halteverbotschilder, in vielen Ländern werden die Randsteine angemalt. Achten Sie wo Sie stehen denn Strafzettel werden auch in Deutschland eingetrieben.
In der Schweiz gibt es die „Blauen Zonen“, in denen man mit einer Parkscheibe parken darf. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten hingegen Parkverbot. Generelles Halteverbot besteht auch an gelben Linien am Fahrbahnrand.
Tempolimit
Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit.
In der Schweiz darf man auch Autobahnen 120 fahren, Schnellstraße 100 und auserhalb geschlossener Ortschaften 80.
Leinenpflicht
Der Hund auf Reisen ist in den meisten Ländern ein Problem. Man glaubt es nicht das es teils hohe Strafen gibt. Nur in Berlin scheint das noch niemand zu wissen.
Ob Ihr Hund in der Schweiz angeleint werden muss, entscheiden die Kantone einzeln. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche private Grundstücke wie Wiesen.
Pfefferspray
Pfefferspray, Schutzgas oder Tierabwehrspray ist nicht in allen Ländern erlaubt. Teilweise wird es als Waffe angesehen und schwer bestraft.
In der Schweiz ist der Verkauf, das Mitführen und der Besitz erlaubt.
Vignette
Wer in Österreich die Vignette vergisst wird teuer bestraft, da gibt es keine Ausreden. Und die Asfinag steht natürlich oft zu gerne vor der ersten Ausfahrt in Österreich. Wer nicht bar zahlt oder sich weigert zahlt besonders viel.
In der Schweiz ist der Erwerb einer Vignette Pflicht. Diese muss an der Windschutzscheibe angebracht werden, noch bevor mautpflichtige Straßen befahren werden. Kaufen Sie die Vignette daher noch in Deutschland (an einer Tankstelle) oder bestellen Sie sie noch vor Reiseantritt, z. B. über den ADAC.
Grüne Versicherungskarte:
Sinnvoll auch bei Reisen in Länder außerhalb der EU Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen.
Europäischer Unfallbericht:
Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Automit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. Link1 Link2<
Personalausweis oder Reisepass:
Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Derzeit haben einige Nationen allerdings temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden bis 12. Mai 2018 und Frankreich bis 30. April 2018), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,
Internationaler Führerschein:
Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,
EC-Karte, Kreditkarte:
Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlege sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.
Probleme, Unfall, Diebstahl:
Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt.