Reisen nach Kroatien
Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld nd Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.#
Lichtpflicht
In vielen Länder gibt es mittlerweile ein Lichtpflicht. Die gilt auch wenn die Tagfahrleuchte an ist, jedoch wird dies oft anerkannt. Es empfliehlt sich aber das Licht in den Ländern anzulassen um Probleme zu vermeiden.
In Kroatien müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf Auf Autobahnen + außerorts das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen. Kroatien bei Verstoß in Ungarn 40 Euro. Es gilt vom letzter Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres.
Wildcampen
Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.
Wildcampen ist generell verboten und auch auf Privatgrundstücken ist das Zelten nicht erlaubt. In Touristengebieten, an der Küste und in den Nationalparks wird das Verbot streng kontrolliert.
Frei stehen
Freistehen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre.
Sehr dichtes Campingplatznetz an der Küste, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen auch auf Privatgrund verboten.
Promillegrenzen
Wer beim Autofahren trinkt gehört von der Straße. In den meisten Ländern ist kaum mehr als ein Glas erlaubt.
Promillegrenzen in Island liegt bei 0,5 Promille. 132 - 1.970 €, ab 1,5 ‰ alternativ Haftstrafe möglich .
Helmpflicht für Fahrradfahrer
In Deutschland darf man das selber entscheiden, in anderen Ländern ist es vor allem Kinden gesetzlich vorgeschrieben.
In Kroatien müssen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre beim Radfahren einen Helm tragen.
Warntafeln
Überhängende Lasten wie Fahrradträger müssen gesichert werden, und in manchen Länder markiert werden.
Ein zweites Warndreick für den Anhänger ist vorgeschrieben.
Tempolimit
Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit.
In Kroatien darf man auch Autobahnen 130 fahren, Schnellstraße 110 und auserhalb geschlossener Ortschaften 90. In Kroatien dürfen junge Fahrer bis zum Alter von 24 Jahren auf Autobahnen nur 120 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und Außerorts 80 km/h fahren.
Vignette
Wer in Österreich die Vignette vergisst wird teuer bestraft, da gibt es keine Ausreden. Und die Asfinag steht natürlich oft zu gerne vor der ersten Ausfahrt in Österreich. Wer nicht bar zahlt oder sich weigert zahlt besonders viel.
Kroatien bemautet seine Straßen bezogen auf die zurückgelegte Entfernung. Sie zahlen hier bei den Ein-oder Ausfahrten der Autobahnen oder Schnellstraßen. Die gebührenpflichtigen Abschnitte sind entweder farblich markiert (Frankreich oder Italien) oder mit anderen Kennzeichnungen, wie Buchstaben (Tschechien), versehen. Denken Sie ebenfalls an genügend Kleingeld sowie eine Kreditkarte für die Zahlung. Diese nehmen Sie hauptsächlich an Automaten vor.
Grüne Versicherungskarte:
Sinnvoll auch bei Reisen in Länder außerhalb der EU Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen.
Europäischer Unfallbericht:
Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Automit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. Link1 Link2<
Personalausweis oder Reisepass:
Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Derzeit haben einige Nationen allerdings temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden bis 12. Mai 2018 und Frankreich bis 30. April 2018), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,
Internationaler Führerschein:
Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,
EC-Karte, Kreditkarte:
Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlege sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.
Probleme, Unfall, Diebstahl:
Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt.