Reisen nach Frankreich
Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld nd Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.#
Rauchverbot im Auto
Das man nicht raucht wenn Kinder und Schwangere im Auto sind, sagt einem der gesunde Menschenverstand. Einigen Länder ist das aber zu wenig und sie betrafen die Raucher.
In Frankreich ist das Rauchen im Pkw in der Gegenwart von Kindern unter 18 Jahren ebenfalls verboten. Verstöße gegen das Verbot fallen in die Bußgeldkategorie 3, welche üblicherweise mit 68 Euro geahndet werden.
Rettungsgassen
Eigentlich ist es jedem klar, das man den Rettungsfahrzeigen Platz machen muß. In manchen Ländern braucht es eine Strafe.
Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.
Wildcampen
Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.
Wildcampen ist grundsätzlich verboten. In manchen Regionen ist jedoch das Zelten und Biwakieren auf Straßen, Parkplätzen und Privatgrundstücken mit Genehmigung der lokalen Behörde erlaubt.
Frei stehen
Freistehen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre.
Sehr dichtes Campingplatznetz, dichtes Stellplatznetz, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen durch örtliche Vorschriften geregelt, auf Korsika ist davon generell abzuraten.
Promillegrenzen
Wer beim Autofahren trinkt gehört von der Straße. In den meisten Ländern ist kaum mehr als ein Glas erlaubt.
Promillegrenzen in Frankreich liegt bei 0,5 Promille. 0,5 - 0,8 ‰: 90 € (Zahlung innerhalb 3 Tagen), 135 € (Zahlung innerhalb 45 Tagen), dann 375 € und im gerichtlichen Verfahren 750 €,
Mit Wohnmobil parken
In Deutschland stehen Park und Halteverbotschilder, in vielen Ländern werden die Randsteine angemalt. Achten Sie wo Sie stehen denn Strafzettel werden auch in Deutschland eingetrieben.
In Frankreich gibt es die sogenannten „Zones Bleues“: In diesen mit blauen Markierungen auf der Straße oder am Bordsteinrand gekennzeichneten Bereichen darf mit einer Parkscheibe eine Stunde kostenlos geparkt werden. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot. Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen extra gekennzeichnet und gebührenpflichtig. Weiß-gestrichelte Linien zeigen Parkplätze an, für die ein Park-Ticket gelöst werden muss. In Wohngebieten in Frankreich ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus wechseln.
Tempolimit
Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit.
In Frankreich darf man auch Autobahnen 130 fahren, Schnellstraße 110 und auserhalb geschlossener Ortschaften 80.
Leinenpflicht
Der Hund auf Reisen ist in den meisten Ländern ein Problem. Man glaubt es nicht das es teils hohe Strafen gibt. Nur in Berlin scheint das noch niemand zu wissen.
Frankreich verpflichtet wie manch andere Länder zum Anleinen, wenn Ihr Hund sich in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Parks oder auf sonstigen öffentlichen Plätzen oder auf der Straße aufhält. Sind Sie Hundehalter eines Vierbeiners der zweiten Kategorie, ist auch der Maulkorb Pflicht.
Pfefferspray
Pfefferspray, Schutzgas oder Tierabwehrspray ist nicht in allen Ländern erlaubt. Teilweise wird es als Waffe angesehen und schwer bestraft.
In den Frankreich ist der Verkauf, das Mitführen und der Besitz erlaubt.
Grüne Versicherungskarte:
Sinnvoll auch bei Reisen in Länder außerhalb der EU Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen.
Europäischer Unfallbericht:
Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Automit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. Link1 Link2<
Personalausweis oder Reisepass:
Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Derzeit haben einige Nationen allerdings temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden bis 12. Mai 2018 und Frankreich bis 30. April 2018), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,
Internationaler Führerschein:
Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,
EC-Karte, Kreditkarte:
Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlege sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.
Probleme, Unfall, Diebstahl:
Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt.