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Reisen nach Dänemark

Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld nd Ärger sparen wenn Sie sich infomieren. #

Lichtpflicht

In vielen Länder gibt es mittlerweile ein Lichtpflicht. Die gilt auch wenn die Tagfahrleuchte an ist, jedoch wird dies oft anerkannt. Es empfliehlt sich aber das Licht in den Ländern anzulassen um Probleme zu vermeiden.

In Dänemark müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen. Busgeld bei Verstoß in Dänemark 67 Euro.

Wildcampen

Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.

Wildcampen ist verboten und vor allem in Dünengebieten und an Stränden nicht erlaubt. Auf Privatgrundstücken darf mit Erlaubnis der Besitzer gecampt werden. Es gibt zahlreiche ausgewiesene Wälder, in denen wildcampen für eine Nacht erlaubt ist

Frei stehen

Freistehen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre.

Sehr dichtes Campingplatznetz, Stellplätze an Gasthäusern, Bauernhöfen und Yachthäfen, Quick-Stop-Plätze vor vielen Campingplätzen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Promillegrenzen

Wer beim Autofahren trinkt gehört von der Straße. In den meisten Ländern ist kaum mehr als ein Glas erlaubt.

Promillegrenzen in Dänemark liegt bei 0,5 Promille. 0,5 – 1,2 ‰: Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen / Fahrverbot über 0,8

Tempolimit

Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit.

In Dänemark darf man auch Autobahnen 130 fahren, Schnellstraße 80 und auserhalb geschlossener Ortschaften 80.



Grüne Versicherungskarte:

Sinnvoll auch bei Reisen in Länder außerhalb der EU Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen.



Europäischer Unfallbericht:

Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Automit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. Link1 Link2<



Personalausweis oder Reisepass:

Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Derzeit haben einige Nationen allerdings temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden bis 12. Mai 2018 und Frankreich bis 30. April 2018), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,



Internationaler Führerschein:

Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,



EC-Karte, Kreditkarte:

Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlege sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.



Probleme, Unfall, Diebstahl:

Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt.